Elektronisch
Meldungen an Finanzverwaltung und Sozialversicherung
Digital
Personalakte und Unterlagen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Inklusive
Weiterführung in die Finanzbuchhaltung
Lohnabrechnung, die mit den Gesetzen Schritt hält
Neben Ihren Produkten und Dienstleistungen ist Ihr Personal die wichtigste Ressource. Die Anforderungen aus Steuer- und Sozialversicherungsrecht sind zeitintensiv und komplex, und die Vorschriften ändern sich ständig.
Deshalb übernehme ich die Lohn- und Gehaltsabrechnung gern für Sie und helfe Ihnen bei sozial- und steuerrechtlichen Fragen rund um die Abrechnung. Ich arbeite mit moderner Software, die gesetzliche Änderungen laufend berücksichtigt.
Auf dem aktuellen Stand
Die eingesetzte Software berücksichtigt gesetzliche Änderungen laufend.
Meldungen erledigt
Ich übermittle alle relevanten Meldungen elektronisch an die Finanzverwaltung und die Sozialversicherungsträger.
Transparenz für alle Seiten
Umfangreiche Auswertungen für Sie als Arbeitgeber und für Ihre Arbeitnehmer, digital bereitgestellt.
Das übernehme ich für Sie
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Anfertigung der Abrechnungen für Ihre Mitarbeiter.
Lohnbuchhaltung
Inklusive Weiterführung in die Finanzbuchhaltung.
Lohnkonten
Führung der Lohnkonten.
Anmeldungen und Meldungen
Lohnsteueranmeldungen sowie Meldungen zur Sozialversicherung und zu den Berufsgenossenschaften.
Digitale Personalakte
Führung einer digitalen Personalakte.
Kurzarbeitergeld
Berechnung von Kurzarbeitergeld und möglichen Ansprüchen bei Ausfallzeiten, zum Beispiel bei Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz.
Digitale Bereitstellung
Unterlagen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer digital bereitgestellt.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Fragen Sie mich im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.
Welche Meldungen übernehmen Sie?
Lohnsteueranmeldungen sowie Meldungen zur Sozialversicherung und zu den Berufsgenossenschaften. Die Übermittlung erfolgt elektronisch.
Wie bekomme ich die Unterlagen?
Digital. Ich stelle die Unterlagen sowohl Ihnen als Arbeitgeber als auch Ihren Arbeitnehmern digital bereit.
Fließen die Daten in die Finanzbuchhaltung?
Ja. Die Lohnbuchhaltung führe ich in die Finanzbuchhaltung weiter.
Berechnen Sie auch Kurzarbeitergeld?
Ja. Ich berechne Kurzarbeitergeld und mögliche Ansprüche bei Ausfallzeiten, etwa bei Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz.
Sprechen wir über Ihre Lohnabrechnung
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Rufen Sie mich an unter +49 38376 279990 oder schreiben Sie an info@steuerberatung-simon.de.
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