Bevor Sie beginnen
Seit dem 01.01.2022 gibt es für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ein elektronisches Meldeverfahren. Der Arzt übermittelt die Daten elektronisch an die Krankenkasse. Im Jahr 2022 war das Verfahren optional, seit dem 01.01.2023 ist der elektronische Abruf bei den Krankenkassen verpflichtend.
Für die Abfrage bei der zuständigen Krankenkasse Ihres Mitarbeiters sind einige Angaben notwendig. Bitte verwenden Sie dafür dieses Formular.
Fragen zum Formular? Schreiben Sie mir oder rufen Sie an unter +49 38376 279990.
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