Eng abgestimmt
Aufstellung gemeinsam mit Ihnen
Abschlussgespräch
Auswertung und Maßnahmen für die Zukunft
E-Bilanz
Übermittlung nach § 5b EStG
Ein Jahresabschluss, der Ihre Lage verständlich macht
Ihr Jahresabschluss, ob Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung, ist die wichtigste Grundlage für die Berechnung Ihrer Steuerbelastung. Er zeigt außerdem den Geschäftserfolg des Vorjahres und dient Banken als Informationsquelle bei der Kreditvergabe.
Ich stelle ihn in enger Zusammenarbeit mit Ihnen auf, damit Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Im Jahresabschlussgespräch fassen wir die vergangenen Daten zusammen, besprechen sie und leiten Maßnahmen für die Zukunft ab.
Rechtssicher und sorgfältig
Ich erstelle Ihre Bilanz rechtssicher und sorgfältig.
Transparenz über Ihre Lage
Der Abschluss macht die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens sichtbar und zeigt Optimierungspotenziale.
Gut vorbereitet
Sie haben eine belastbare Grundlage für Gespräche mit Banken, Investoren und Behörden.
Das übernehme ich für Sie
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Erstellung nach § 4 Abs. 3 EStG.
Bilanz und GuV
Aufstellung nach den handelsrechtlichen Vorschriften (HGB), inklusive Anhang.
Offenlegung
Erstellung und Offenlegung der Bilanz, gegebenenfalls mit Gewinn- und Verlustrechnung, im elektronischen Bundesanzeiger.
Steuerbilanz
Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz.
E-Bilanz
Aufstellung und Übermittlung nach § 5b EStG.
Anlassbezogene Bilanzen
Zum Beispiel Eröffnungs-, Zwischen-, Aufgabe-, Sonder- oder Ergänzungsbilanzen.
Lagebericht
Hilfestellung und beratende Mitwirkung bei der Aufstellung.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Fragen Sie mich im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.
Erstellen Sie nur Bilanzen?
Nein. Ich erstelle auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.
Was passiert im Jahresabschlussgespräch?
Wir fassen die vergangenen Daten zusammen und besprechen sie. Daraus leiten wir Maßnahmen für die Zukunft ab.
Übernehmen Sie die E-Bilanz?
Ja. Ich stelle die E-Bilanz nach § 5b EStG auf und übermittle sie.
Erstellen Sie auch Eröffnungs- oder Zwischenbilanzen?
Ja. Ich stelle auch anlassbezogene Bilanzen auf, etwa Eröffnungs-, Zwischen- oder Aufgabebilanzen sowie Sonder- und Ergänzungsbilanzen.
Sprechen wir über Ihren Jahresabschluss
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Rufen Sie mich an unter +49 38376 279990 oder schreiben Sie an info@steuerberatung-simon.de.
Weitere Leistungen
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