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Jahresabschluss

Ich stelle Ihren Jahresabschluss in enger Zusammenarbeit mit Ihnen auf, als Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder als Bilanz, und bespreche ihn danach mit Ihnen.

Eng abgestimmt

Aufstellung gemeinsam mit Ihnen

Abschlussgespräch

Auswertung und Maßnahmen für die Zukunft

E-Bilanz

Übermittlung nach § 5b EStG

Ein Jahresabschluss, der Ihre Lage verständlich macht

Ihr Jahresabschluss, ob Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung, ist die wichtigste Grundlage für die Berechnung Ihrer Steuerbelastung. Er zeigt außerdem den Geschäftserfolg des Vorjahres und dient Banken als Informationsquelle bei der Kreditvergabe.

Ich stelle ihn in enger Zusammenarbeit mit Ihnen auf, damit Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Im Jahresabschlussgespräch fassen wir die vergangenen Daten zusammen, besprechen sie und leiten Maßnahmen für die Zukunft ab.

Rechtssicher und sorgfältig

Ich erstelle Ihre Bilanz rechtssicher und sorgfältig.

Transparenz über Ihre Lage

Der Abschluss macht die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens sichtbar und zeigt Optimierungspotenziale.

Gut vorbereitet

Sie haben eine belastbare Grundlage für Gespräche mit Banken, Investoren und Behörden.

Das übernehme ich für Sie

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Erstellung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Bilanz und GuV

Aufstellung nach den handelsrechtlichen Vorschriften (HGB), inklusive Anhang.

Offenlegung

Erstellung und Offenlegung der Bilanz, gegebenenfalls mit Gewinn- und Verlustrechnung, im elektronischen Bundesanzeiger.

Steuerbilanz

Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz.

E-Bilanz

Aufstellung und Übermittlung nach § 5b EStG.

Anlassbezogene Bilanzen

Zum Beispiel Eröffnungs-, Zwischen-, Aufgabe-, Sonder- oder Ergänzungsbilanzen.

Lagebericht

Hilfestellung und beratende Mitwirkung bei der Aufstellung.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Fragen Sie mich im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.

Erstellen Sie nur Bilanzen?

Nein. Ich erstelle auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Was passiert im Jahresabschlussgespräch?

Wir fassen die vergangenen Daten zusammen und besprechen sie. Daraus leiten wir Maßnahmen für die Zukunft ab.

Übernehmen Sie die E-Bilanz?

Ja. Ich stelle die E-Bilanz nach § 5b EStG auf und übermittle sie.

Erstellen Sie auch Eröffnungs- oder Zwischenbilanzen?

Ja. Ich stelle auch anlassbezogene Bilanzen auf, etwa Eröffnungs-, Zwischen- oder Aufgabebilanzen sowie Sonder- und Ergänzungsbilanzen.

Sprechen wir über Ihren Jahresabschluss

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Rufen Sie mich an unter +49 38376 279990 oder schreiben Sie an info@steuerberatung-simon.de.

Weitere Leistungen

Finanzbuchhaltung

Laufende Buchführung, Voranmeldungen und monatliche Auswertungen.

Lohnbuchhaltung

Lohn- und Gehaltsabrechnung, Meldungen und digitale Personalakte.

Steuererklärungen

Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Prognosen, Finanzierungsvergleiche und Analysen.

Digitalisierung

Digitale Buchführung, Cloud-Anbindung und Belegarchivierung.

Alle Leistungen

Zur Übersicht mit allen sechs Leistungen.