
Alle Gewerke
Handwerker aller Art zählen zu meinen Mandanten.
Digital
Zusammenarbeit ohne Pendelordner.
Branchenvergleich
Vergleichszahlen für etwa 500 Branchen.
Ihre Zahlen im Griff, damit Sie Zeit für Ihren Betrieb haben
Handwerksbetriebe stellen ganz unterschiedliche Anforderungen an die Buchhaltung. Zu mir kommen Handwerker aller Gewerke, vom Bau über den Ausbau bis zum Kfz-Betrieb. Ich kenne die Besonderheiten Ihrer Branche, zum Beispiel Abschlags- und Schlussrechnungen bei Bauprojekten, die Altteilesteuer im Kfz-Bereich oder die Bauabzugsteuer samt Freistellungsbescheinigung.
Der Austausch läuft digital: Statt eines Pendelordners übermitteln Sie Ihre Daten elektronisch. Ich halte Fristen und Meldungen für Sie ein, damit Sie sich auf Ihre Aufträge konzentrieren können.
Branchenkenntnis
Meine Expertise liegt unter anderem im Baugewerbe und im Kfz-Handwerk, bei Themen wie Bauabzugsteuer und Altteilesteuer.
Digital zusammenarbeiten
Daten und Belege tauschen wir elektronisch aus. Das spart Wege und Papier.
Zuverlässig bei Fristen
Voranmeldungen und Meldungen, auch die Sofortmeldung im Lohn, erledige ich rechtzeitig.
Das übernehme ich für Handwerksbetriebe
Abschlags- und Schlussrechnungen
Bei Bauprojekten erfasse ich Abschlags- und Schlussrechnungen sauber in Ihrer Buchhaltung.
Altteilesteuer
Im Kfz-Bereich berücksichtige ich die Besonderheiten der Altteilesteuer.
Bauabzugsteuer und Freistellungsbescheinigung
Ich prüfe, ob Sie als Auftraggeber Steuer einbehalten müssen, unterstütze Sie beim Antrag auf die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG und rechne einbehaltene Beträge nach § 48c EStG an.
Sofortmeldung im Lohn
Neue Beschäftigte melde ich im Rahmen der Lohnbuchhaltung rechtzeitig.
Branchenvergleich
Ich stelle Ihre Zahlen den Werten vergleichbarer Betriebe Ihrer Branche gegenüber.
Laufende Buchhaltung
Finanzbuchhaltung, monatliche Auswertungen und fristgerechte Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Fragen Sie mich im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.
Was ist die Bauabzugsteuer, und betrifft sie mich?
Die Bauabzugsteuer trifft zunächst den Auftraggeber. Beauftragen Sie als Unternehmer Bauleistungen, müssen Sie unter Umständen 15 % der Rechnung einbehalten und an das Finanzamt Ihres Auftragnehmers abführen. Das entfällt, wenn Ihnen der Auftragnehmer eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegt oder bestimmte Freigrenzen nicht überschritten sind.
Erbringen Sie selbst Bauleistungen, kann Ihr Auftraggeber den Abzug vornehmen. Der einbehaltene Betrag wird dann nach § 48c EStG auf Ihre Steuern angerechnet. Eine Freistellungsbescheinigung beantragen Sie beim Finanzamt, dabei unterstütze ich Sie.
Was ist eine Sofortmeldung?
In bestimmten Branchen, etwa im Baugewerbe, müssen neue Beschäftigte spätestens bei Arbeitsbeginn gemeldet werden. Ich übernehme die Meldung im Rahmen der Lohnbuchhaltung. Sagen Sie mir dafür rechtzeitig Bescheid.
Muss ich meine Belege weiter im Ordner sammeln?
Nein. Wir tauschen Ihre Daten digital aus, statt dass Sie einen Pendelordner führen.
Kann ich mich mit anderen Betrieben vergleichen?
Ja. Vergleichszahlen stehen für etwa 500 Branchen zur Verfügung und beruhen auf den Werten von über einer Million Unternehmen.
Sprechen wir über Ihren Betrieb
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Rufen Sie mich an unter +49 38376 279990 oder schreiben Sie an info@steuerberatung-simon.de.
